1989 haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) beschlossen, die Rechte von Kindern zu stärken und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Dazu wurde ein völkerrechtlicher Vertrag mit insgesamt 54 Artikeln verabschiedet – die UN-Kinderrechtskonvention. Sie garantiert allen Kindern weltweit bürgerliche, politische, soziale und kulturelle Rechte.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen besondere Schutzrechte, weil sie verletzlich sind, sowie besondere Förderrechte, um ihre Entwicklung zu unterstützen. Außerdem benötigen sie kindgerechte Beteiligungsrechte, damit ihre Bedürfnisse ernst genommen und berücksichtigt werden.
Der Kinderschutzbund Ried e. V. setzt sich dafür ein, Kinderrechte sichtbar und erlebbar zu machen – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern.